Bestandsaufnahme machen, Arbeitsagentur kontaktieren, Umschalten auf Jobsuche. Die Schritte nach dem Rauswurf

Leicht lässt sich ein Rauswurf nie verschmerzen: Wer die Firma unfreiwillig verlassen muss, ist oft wütend und enttäuscht. Welche Schritte empfehlen Experten?

Sich sammeln: „Durch Sport sollte man die Seele wieder ins Gleichgewicht bringen“, sagt Ratgeberautorin Annette Eicker („Gekündigt – was tun?“, Linde). Sie empfiehlt, Unterstützung im ganzen Freundeskreis zu suchen: „Ich rate davon ab, alles nur mit dem Partner zu besprechen.“ Dieser sei selbst zu sehr von der Situation betroffen.

Arbeitssuchend und arbeitslos melden: Der erste Gang nach dem Erhalt des Kündigungsschreibens sollte zur Arbeitsagentur führen. Ein Arbeitnehmer muss sich drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden. „Sonst drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld“, sagt Daniel Marquard, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung müssen Betroffene sich zusätzlich arbeitslos melden.

Prüfen, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt: Wer die Entlassung vor Gericht anfechten will, muss das schnell tun: „Eine Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden“, sagt Marquard. Diese Zeit sollten Betroffene nutzen, um auszuloten, wie hoch die Erfolgschancen sind. Wurden Kündigungsfristen eingehalten? Welcher Kündigungsgrund wurde genannt? Um das einzuschätzen, braucht es eine qualifizierte Rechtsberatung.

Einen Aufhebungsvertrag ins Spiel bringen: Möglicherweise besteht Interesse an einer einvernehmlichen Regelung. „Die Vorteile hiefür liegen in der schnellen Regelung von Differenzen“, sagt Marquard. „Das spart Geld und Nerven.“ Um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, sollten Betroffene den Aufhebungsvertrag jedoch sorgfältig prüfen. So sollte darin stehen, dass der Vertrag geschlossen wurde, um eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu vermeiden, und dass Kündigungsfristen beachtet wurden.

Abfindung aushandeln: Einen Rechtsanspruch auf Abfindung gibt es nicht. Meist einigt man sich, um juristischen Streit zu vermeiden. Jedoch: „Es besteht die große Gefahr, bei der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit zu bekommen“, warnt Marquard. Abstriche drohen etwa, wenn die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit überschreitet.

Das Arbeitsverhältnis ohne Gesichtsverlust beenden: „Wenn man sich im Guten trennt, kann sich das auch auf das Arbeitszeugnis auswirken“, sagt Anwalt Marquard. Das fällt möglicherweise freundlicher aus, als wenn Beschäftigte im Streit gehen. Zu einer geordneten Übergabe rät auch Annette Eicker: „Man sollte die Zeit im Job nutzen, um Abschied zu nehmen.“ Sich mit eingezogenem Kopf davonzuschleichen, sei kein gutes Gefühl. „Krankschreiben lassen würde ich mich nur in Extremfällen, zum Beispiel bei Mobbing“, sagt die Autorin.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis einfordern: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes und berufsförderndes Arbeitszeugnis. Das bedeutet, dass es neben Dauer und Art der Tätigkeit auch eine wohlwollende Bewertung der erbrachten Leistungen beinhalten muss. „Es gibt keine Fristen, aber ein Arbeitszeugnis sollte immer zeitnah erstellt werden“, sagt Marquard. Im Notfall müsse man den Arbeitgeber mit Fristsetzung dazu auffordern. „Das Zeugnis ist auch einklagbar.“

Bewerbungsunterlagen aktualisieren: „Bevor man sich bewirbt, muss man sich erst einmal startklar machen“, sagt Karrierecoach Hans-Georg Willmann. Das bedeutet vor allem, die Bewerbungsunterlagen auf den aktuellen Stand zu bringen. Willmann empfiehlt, mehrere Bewerbungen zu schreiben: „Der Auswahlprozess dauert oft Wochen bis Monate, da nützt es wenig, sich nacheinander zu bewerben.“

Umschalten auf Jobsuche: „Die erfolgreichste Strategie ist, aktiv zu sein“, sagt Willmann. Doch genau das fällt nach einer Kündigung mitunter schwer: Oft seien Erwerbstätige kurz nach der Kündigung sehr wütend, hat Eicker beobachtet. „Man sollte diese Wut nutzen, um Energie in die Jobsuche zu stecken – frei nach dem Motto: Jetzt erst recht!“ Die Expertin empfiehlt, dafür auch bestehende Kontakte und Netzwerke zu nutzen: „Erzählen Sie selbstbewusst allen Kunden, dass Sie sich beruflich neu orientieren wollen.“

Sich über berufliche Ziele klar werden: „In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit sollte alle Energie in die Jobsuche gesteckt werden“, rät Willmann. Von kreativen Pausen oder langen Reisen rät er ab. „Wer monatelang aussteigt, verliert seine Kontakte“, ergänzt auch Eicker. Arbeitnehmer könnten die Kündigung aber sehr wohl zur Neuorientierung nutzen: „Man sollte aufschreiben, was man schon immer machen wollte, und sich fragen: Wer kann mir dabei helfen, das zu tun?“