Die Leserfrage: Ich wohne mit meiner Familie in Hamburg, arbeite aber in Hannover. Bisher fahre ich jeden Tag mit dem Auto zu meinem Arbeitgeber. Nun hat sich die Möglichkeit für mich aufgetan, eine sehr günstige Zweitwohnung in Celle zu mieten. Kann ich die Wohnungskosten, die dadurch entstehen, steuerlich geltend machen – und wenn ja, wie?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: In Betracht käme für Sie ein steuerlicher Werbungskostenabzug im Rahmen der sogenannten doppelten Haushaltsführung. Diese ist gegeben, wenn Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Ort ihrer ersten Tätigkeitsstätte anmieten.

Wo die Wohnung liegen darf, wird aus Gründen der Vereinfachung relativ weit gefasst. So kann jeder Ort für die doppelte Haushaltsführung infrage kommen, von dem aus Sie eine geringere Entfernung zu Ihrer Arbeitsstätte zurückzulegen haben als nach Hause zu Ihrer Familienwohnung. Da die Entfernung zwischen Celle und Hannover kleiner ist als die Hälfte der Entfernung zwischen Hamburg und Hannover, ist diese Voraussetzung also erfüllt.

Welche Kosten dürfen Sie aber nun steuerlich geltend machen? Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland können Sie seit 2014 die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Wohnung bei der Steuer angeben – allerdings nicht mehr als maximal 1000 Euro pro Monat. Es wird nicht mehr geprüft, ob die Wohnung notwendig oder angemessen ist. Ein dementsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. August 2007 (VI R 10/06) ist damit überholt. Auch auf die Anzahl der Wohnungsnutzer (Angehörige) kommt es nicht an.

Der Höchstbetrag von 1000 Euro umfasst sämtliche entstehenden Aufwendungen, wie Miete, Betriebskosten, Reinigungskosten und Abschreibungen für Einrichtungsgegenstände. Aber auch die Kosten für einen eventuell zusätzlich angemieteten Pkw-Stellplatz sind dort einzubeziehen. Soweit der monatliche Höchstbetrag nicht ausgeschöpft wird, ist aber eine Übertragung in andere Monate desselben Kalenderjahres möglich.

Unser Autor Michael Fischer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hamburg. www.wpfischer.de