Die Leserfrage: Wenn ich als Arbeitgeber ausgewählten Mitarbeitern die Gelegenheit geben möchte, im Home-Office zu arbeiten, was muss ich dabei beachten?

Das sagt Rechtsanwalt Rainer Stelling: Wird dem Arbeitnehmer gestattet, ganz oder zeitweise in den eigenen vier Wänden zu arbeiten, handelt es sich um eine Änderung des Arbeitsvertrages. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer aber keinen Anspruch darauf, im Home-Office zu arbeiten. Manchmal regeln jedoch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer berechtigt ist, von zu Hause aus zu arbeiten. Gibt es solche Regelungen nicht, ist das Home-Office reine Verhandlungssache. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Das Heimarbeitsgesetz betrifft andere Fallkonstellationen selbstständiger gewerblicher Heimarbeit.

Die Bedingungen fürs Home-Office sollten in einem Nachtrag zum Arbeitsvertrag vereinbart werden. Das fängt an mit der Frage, an welchen Tagen mit welcher Arbeitszeit die Arbeit von zu Hause aus erbracht werden darf. Die Arbeitszeit im Home-Office sollte mit der Kernarbeitszeit des Betriebs abgestimmt werden, um die Erreichbarkeit des Mitarbeiters zu gewährleisten.

Geregelt werden muss auch, wer die Arbeitsmittel für das heimische Büro stellt und wie sich das Unternehmen an den Kosten der Telekommunikation beteiligt. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber auch im Home Office das Arbeitsschutzgesetz und die Bildschirmarbeitsverordnung beachtet. Er sollte daher im Arbeitsvertrag ein Besichtigungsrecht für den häuslichen Arbeitsplatz vereinbaren, um die Einhaltung seiner Arbeitsschutzpflichten überprüfen zu können.

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt auch im Home-Office. Wenn der Arbeitsschutz dort aber nicht gewährleistet ist, muss der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall unter Umständen dafür haften. Zu empfehlen ist schließlich auch noch die Vereinbarung eines Rechts, die Genehmigung für das Home-Office zu widerrufen, wenn zum Beispiel die Qualität der Arbeit im häuslichen Umfeld leidet.

Unser Autor Dr. Rainer Stelling ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. www.rae-gleim.de