Die Leserfrage: Ich habe eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und beginne im Frühjahr ein Bachelorstudium an einer privaten Hochschule in einer anderen Stadt. Welche Ausgaben – Studiengebühren, Arbeitsmaterialien, Unterkunft, Heimfahrten zu meinen Eltern – kann ich steuerlich absetzen?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Studienkosten sind auf verschiedene Arten steuerlich absetzbar – als sogenannte Sonderausgaben oder als vorweggenommene Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben. Das hängt davon ab, ob sie für die erste oder zweite Ausbildung beziehungsweise das erste oder zweite Studium anfallen.

Sonderausgaben hat man nach aktueller Rechtsprechung durch die Aufwendungen für die erste Berufsausbildung oder das erste Studium. Zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören insbesondere die Studiengebühren, Zinsen für Studiendarlehen, Kosten für die Büroeinrichtung (u.a. Computer, Drucker), Büromaterialien und Fachliteratur. Der Abzug ist auf 6000 Euro im Jahr begrenzt, und die Aufwendungen wirken sich in der Steuererklärung nur dann aus, wenn im gleichen Jahr auch steuerpflichtige Einkünfte angefallen sind.

Schließt sich allerdings wie bei Ihnen an eine Erstausbildung (gegebenenfalls auch an ein Erststudium) ein Studium (bzw. ein Zweitstudium) an, handelt es sich bei den Ausgaben um Werbungskosten oder Betriebsausgaben, die in ihrer Höhe nicht begrenzt sind. Sie können auch in Folgejahren noch Ihre Einkünfte mindern.

Als Student, der neben dem Studium nicht oder nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitet, sind die Fahrten zwischen Unterkunft und Bildungseinrichtung mit einer Pauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer als Werbungskosten abzugsfähig. Bei sonstigen Fahrten wie zum Beispiel zu Lerntreffen können Sie sogar für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 Euro ansetzen. Kosten für Unterkunft und Heimfahrten sind hingegen nicht abzugsfähig, da es sich bei Ihrem Zimmer in der Wohnung Ihrer Eltern nicht um einen zweiten Hausstand handelt.

Unser Autor Michael Fischer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hamburg. www.wpfischer.de