Die Leserfrage:

Ich bin Student und bekomme Leistungen aus dem BAföG-Topf. Um meinen Lebensunterhalt zu sichern, übe ich außerdem dauerhaft übers ganze Semester einen 450-Euro-Job in einem Dienstleistungsbüro aus. Gern würde ich mir für die nächste vorlesungsfreie Zeit im Frühjahr einen zweiten Nebenjob suchen. Aber ich frage mich, ob sich das noch lohnt oder ob die Steuern, die ich zahlen müsste, dann unverhältnismäßig hoch ausfallen würden?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Mit Ihrem Minijob führen Sie eine geringfügige Beschäftigung aus, da Ihr Verdienst die Grenze von 450 Euro im Monat nicht überschreitet. Die zusätzliche Aufnahme eines Ferienjobs hat weder steuerlich noch sozialversicherungsrechtlich darauf Einfluss.

Doch im Gegensatz zu Ihrem Minijob ist Ihr Ferienjob grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind Sie dennoch befreit, sofern Sie als ordentlicher Student einzustufen sind. Dies ist der Fall, wenn Sie in den Vorlesungszeiten unabhängig von der Höhe Ihres Verdienstes maximal wöchentlich 20 Stunden beschäftigt sind. In vorlesungsfreien Zeiten können Sie auch länger arbeiten.

Der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen dagegen auch ordentliche Studenten. Zudem wird von Ihrem zusätzlichen Verdienst Lohnsteuer sowie der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. Mit Abgabe der Einkommensteuererklärung können Sie die einbehaltenen Steuern allerdings zurückbekommen, da Ihr zu versteuerndes Einkommen voraussichtlich den Grundfreibetrag in Höhe von 8130 Euro (2014: 8354 Euro) unterschreiten wird.

Auch Ihr Anspruch auf Kindergeld bleibt unberührt, sofern es sich bei Ihrem Studium um eine Erstausbildung handelt. Die Höhe Ihres Einkommens hat bezogen auf den Anspruch auf Kindergeld im Gegensatz zur Förderung durchs BAföG allerdings keine Bedeutung. Beim BAföG ergeben sich hingegen durch den Ferienjob definitiv Auswirkungen, da das höhere Einkommen Ihren Anspruch auf BAföG mindert.

Unser Autor Michael Fischer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hamburg. www.wpfischer.de