Bei vielen Azubis naht das Ende der Probezeit – und oft steht nun ein Feedback-Gespräch mit dem Ausbilder an. Übt er in dem Gespräch Kritik, beginnen viele Jugendliche sofort, sich zu verteidigen. Besser ist es aber, erst einmal tief durchzuatmen und sich zurückzuhalten, sagt Nico Schönefeldt. Er ist Ausbildungsexperte beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag. Möglicherweise ergibt sich im Verlauf des Gesprächs, dass der Ausbilder einen ganz anderen Punkt kritisieren wollte, als der Jugendliche herausgehört hat. Wichtigste Grundregel ist deshalb, den Chef erst einmal ausreden zu lassen und nicht patzig zu reagieren.

Als nächstes sollten Jugendliche nachhaken, wie die Kritik gemeint ist, rät Schönefeldt. Das beugt Missverständnissen vor. So könnten Auszubildende zum Beispiel fragen: „Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass...?“ Sind sich Azubis sicher, dass sie richtig erfasst haben, welchen Punkt ihr Ausbilder kritisieren will, sollten sie sich bei ihm erkundigen, welches Verhalten er sich denn stattdessen gewünscht hätte. Etwa so: „Was kann ich denn in Zukunft anders machen?“

Wer mit der Kritik nicht einverstanden ist, sollte dennoch im Feedback-Gespräch nichts dazu sagen – sondern das Gesagte erst einmal überschlafen, rät Nico Schönefeldt. Hat sich die erste Wut über die Kritik gelegt, können viele doch einen wahren Punkt in dem negativen Feedback erkennen, so seine Erfahrung. Sind Jugendliche am nächsten Tag aber immer noch der Meinung, dass ihr Ausbilder falsch liegt, sollten sie erneut das Gespräch mit ihm suchen – und gute Argumente mitbringen.

Die finden sie zum Beispiel in ihrem Ausbildungsvertrag oder im Berufsbildungsgesetz. Dort steht, was der Vorgesetzte von ihnen fordern darf. Zu den Pflichten gehören zum Beispiel Pünktlichkeit und dass der Lehrling die ihm übertragenen Aufgaben erledigt. Und auch wenn es manchem nicht gefällt: Das kann tatsächlich beinhalten, täglich die Ausbildungsstätte fegen zu müssen.

Auf der anderen Seite dürfen Azubis aber keine gefährlichen Aufgaben zugemutet werden, etwa beim Reinigen von Maschinen, sowie keine Arbeiten, die ihnen tatsächlich körperlich zu schwer sind. Auch ständige Überstunden brauchen sie nicht zu akzeptieren. Wer im Gespräch mit dem Chef kein Gehör findet, sollte sich an einen Ausbildungsberater der zuständigen Kammer wenden. Er prüft, ob die Rechte des Azubis verletzt werden und spricht gegebenenfalls mit dem Chef.

Viele gute Tipps für Azubis gibt es online auf www.ausbildung.net. Zum Berufsbildungsgesetz: www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005. Azubi-Beratung der Handelskammer Hamburg: www. hk24.de/aus_und_weiterbildung/ausbildungsberatung