Die Leserfrage: Bislang war ich bei meinem Unternehmen mit mehreren befristeten Arbeitsverträgen angestellt. Weil ich jetzt nach fast 24 Monaten keinen weiteren Vertrag mit Befristung mehr bekommen darf, schlägt mein Chef mir vor, mich bei einem im Haus bekannten Zeitarbeitsunternehmen befristet anstellen zu lassen und von dort wiederum ausgeliehen zu werden. Würden Sie mir raten, darauf einzugehen? Ergeben sich eventuell sogar Vorteile für mich, wie die Möglichkeit, mich einzuklagen?

Das sagt Rechtsanwalt Christian Wieneke-Spohler: Eine befristete Beschäftigung ist ohne Sachgrund nur für maximal 24 Monate zulässig, darüber hinaus muss es einen sachlichen Grund dafür geben. Wenn Sie sich deshalb jetzt – wiederum befristet ohne Sachgrund – bei einem Zeitarbeitsunternehmen anstellen lassen, um an Ihren bisherigen Arbeitgeber ausgeliehen zu werden, wertet das die Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 15.5.2013, 7 AZR 525/11) als unzulässige Umgehung des § 14 Abs. 2 S. 2 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG).

Zwar entsteht durch den Wechsel zum Zeitarbeitsunternehmen formal ein neues Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber, mit dem erneut ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden kann. In Ihrem Fall darf aber die Beschäftigung davor und das enge – im Fachjargon „kollusive“ (unerlaubt zum Nachteil eines Dritten) – Zusammenwirken von bisherigem Arbeitgeber und Zeitarbeitsfirma nicht unberücksichtigt gelassen bleiben.

Da Sie im Anschluss wieder auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt werden und die zuvor geltenden Arbeitsbedingungen auch weiterhin anwendbar sein sollen, wertet die Rechtsprechung das als rechtsmissbräuchliche Vertragsgestaltung und als Umgehung des Teilzeitbefristungsgesetzes. Die Konsequenz daraus ist aber nicht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu ihrem bisherigen Arbeitgeber, sondern es entfällt lediglich die Befristung des Arbeitsverhältnisses mit der Zeitarbeitsfirma. Den vorgeschlagenen Wechsel zu der Zeitarbeitsfirma sollten Sie sich also gut überlegen.

Unser Autor Christian Wieneke-Spohler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. www.martens-vogler.de