Die Leserfrage: Ich habe mit einer Werbeagentur einen Werkvertrag geschlossen. Es geht um die Mitarbeit in einem auf zwei Jahre angelegten Projekt, das inzwischen fast beendet ist. Freunde sagen, dass sich aus der langen Dauer des Werkvertrags ein Angestelltenverhältnis ergeben würde. Ist das so? Was kann ich tun?

Das sagt Rechtsanwalt Christian Wieneke-Spohler: Sollte tatsächlich kein Werkvertrag, sondern ein Arbeitsvertrag vorliegen, können Sie das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bei Ihrem Arbeitgeber (bislang Ihrem Auftraggeber) einfordern, und zwar mit allen sich hieraus ergebenden Konsequenzen. Die da sind: Sie haben als Arbeitnehmer Kündigungsschutz und sind zudem sozialversichert.

Ob ein Werkvertrag, ein Dienstvertrag (d.h. freie Mitarbeit) oder aber ein Arbeitsvertrag vorliegt, entscheidet nicht die Bezeichnung Ihres Vertrages, sondern die tatsächliche Handhabung in der Praxis. Bei einem Werkvertrag wird der Unternehmer nach Paragraf 631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Herstellung eines Werkes verpflichtet und muss damit einen bestimmten Erfolg herbeiführen. Bei einem Dienstvertrag im Sinne des Paragrafen 611 BGB wird dagegen die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit geschuldet. Bei einem Arbeitsverhältnis wiederum wird diese Tätigkeit weisungsgebunden und damit in persönlicher Abhängigkeit vom Arbeitgeber geschuldet. Letztlich entscheidend ist also eine Gesamtschau aller Umstände, wie das Bundesarbeitsgericht aktuell erneut entschieden hat (BAG-Urteil vom 25.09.2013, 10 AZR 282/12).

Da es nach dem Inhalt Ihres Vertrages nicht darum geht, dass Sie ein Werk herzustellen haben, und deshalb von Ihnen kein bestimmter Erfolg geschuldet wird, Sie zudem offensichtlich in den Betriebsablauf der Agentur eingebunden sind und dem Weisungsrecht des Auftraggebers unterliegen, spricht sehr viel dafür, dass in Wirklichkeit ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Sollte Ihr Arbeitgeber nicht das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses einräumen, müssen Sie notfalls Ihre Rechte beim Arbeitsgericht einklagen.

Unser Autor Christian Wieneke-Spohler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. www.martens-vogler.de