Die Leserfrage: Meine Familie und ich sind von Köln nach Hamburg gezogen und mussten ein halbes Jahr lang zwei Wohnungen unterhalten. Können wir das steuerlich geltend machen?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Grundsätzlich führt Ihr Umzug steuerlich zur doppelten Haushaltsführung. Diese beinhaltet, dass Sie einen eigenen Hausstand haben und aus beruflichen Gründen wie Versetzung oder Wechsel des Arbeitgebers eine Zweitwohnung unterhalten.

In diesem Rahmen können Sie unter anderem Kosten für Reise, Umzug und Wohnung am Beschäftigungsort von der Steuer absetzen, soweit sie nicht schon vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt wurden. Fahrtkosten für Umzugsfahrten und Wochenendfahrten zur Familie können Sie mit 30 Cent pro Kilometer geltend machen. Steuerlich begünstigt werden besonders die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung. In dieser Zeit können Sie Verpflegungspauschalen für Ihren Aufenthalt am Beschäftigungsort angeben. Rechtlich gilt diese Zeit als Dienstreise.

Allerdings beschränkt sich die Absetzbarkeit der Kosten für die Zweitwohnung (Miete, Strom, Wasser) auf eine Wohnungsgröße von bis zu 60 Quadratmetern. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, VI R 2/11) haben Sie aber dennoch die Möglichkeit, die Mietkosten für Ihre neue Wohnung unbeschränkt geltend zu machen – und darüber hinaus auch die für Ihre alte Wohnung. Der BFH zieht hierfür den allgemeinen Werbungskostenbegriff heran, dessen Bedeutung über den Begriff der doppelten Haushaltsführung hinausgeht: Werbungskosten sind danach Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, wozu auch beruflich veranlasste Umzugskosten wie doppelte Mietzahlungen gehören.

Doch die steuerliche Begünstigung ist zeitlich beschränkt: Werbungskosten stellen die Mieten für die neue Familienwohnung bis zu Ihrem Umzugstag dar sowie die Mieten für Ihre alte Wohnung ab Ihrem Umzugstag. Maximal ausdehnen lässt sich das zum Ablauf der Kündigungsfrist Ihrer ehemaligen Wohnung.

Unser Autor Michael Fischer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hamburg. www.wpfischer.de