Die Leserfrage: Ich kann ab Oktober aus meiner Vollzeit- eine Teilzeitstelle mit auf drei Tage verteilten 24 Stunden machen. Ich habe noch zehn Tage Urlaub aus den ersten neun Monaten dieses Jahres. Wie wirkt sich das auf meinen Urlaubsanspruch aus?

Das sagt Rechtsanwalt Christian Wieneke-Spohler: Bisher sah die Praxis in Deutschland, gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil aus 1998, 9 AZR 314/97), so aus, dass bei einem Wechsel von Vollzeit in Teilzeit der erworbene und noch offene Urlaubsanspruch entsprechend umgerechnet wurde. In Ihrem Fall würde das eine Kürzung um drei Fünftel bedeuten, sodass aus den ursprünglich zehn Urlaubstagen dann sechs Tage würden.

Diese Praxis hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH, 13.06.2013, C-415/12) für nicht mit dem Unionsrecht vereinbar erklärt. Geklagt hatte eine Vollzeitbeschäftigte, die aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschutz und anschließender Elternzeit restliche 29 Urlaubstage aus den vorhergehenden zwei Jahren nicht nehmen konnte.

Sie verständigte sich mit ihrer Firma auf Teilzeit nach der Elternzeit an drei Tagen pro Woche. Anschließend kürzte der Arbeitgeber ihren bereits erworbenen Urlaubsanspruch auf um drei Fünftel auf 17 Tage, entsprechend dem Verhältnis ihrer Teilzeit zur vorherigen Vollzeit. Damit war die Arbeitnehmerin nicht einverstanden und klagte.

Der EuGH gab ihr recht mit der Begründung, dass die Kürzung des erworbenen Urlaubsanspruchs eine Diskriminierung wegen der Teilzeit darstelle. Somit stehen einem Arbeitnehmer auch bei einem Wechsel aus Vollzeit in Teilzeit die bereits erzielten Urlaubsansprüche in vollem Umfang zu. Auch das Urlaubsentgelt sowie eine etwaige Urlaubsabgeltung richten sich nach der Höhe des früheren Vollzeitanspruchs.

Das alles gilt aber nur dann, wenn in der Phase der Vollzeit der Urlaub aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden konnte (EuGH, Beschluss vom 22.4.2010, C485/08). Sie haben demnach weiterhin Ihre zehn Urlaubstage, wenn Sie diese bisher im bereits laufenden Jahr nicht nehmen konnten.

Unser Autor Christian Wieneke-Spohler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Online unter www.martens-vogler.de