Die Leserfrage: Ich fahre jeden Tag rund zehn Kilometer mit dem Fahrrad zur Arbeit und wieder nach Hause. Jetzt habe ich gehört, Räder können künftig auch eine Art „Dienstwagen“ sein: Mit welchen Argumenten kann ich meinen Arbeitgeber überzeugen, dass er mir ein Dienstrad stellt?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Grundsätzlich ist es zunächst ein zusätzlicher Kostenfaktor für Ihren Arbeitgeber, wenn er Ihnen ein Fahrrad stellt. Deshalb bietet es sich an, darüber mittels einer Entgeltumwandlung zu verhandeln. Das bedeutet für Sie, dass Sie auf einen Teil Ihres Gehalts verzichten und im Gegenzug ein Dienstfahrrad erhalten oder im Rahmen einer bevorstehenden Gehaltserhöhung um ein Dienstfahrrad bitten.

Seit 2012 kann Ihr Arbeitgeber die private Nutzung des Fahrrads wie beim Dienstwagen pauschal ermitteln: Beim Rad stellt ein Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (incl. Umsatzsteuer) den Wert der privaten Nutzung eines Monats dar. Dieser Betrag muss von Ihnen versteuert werden.

Dafür kann der Arbeitgeber die Kosten (z.B. Anschaffungskosten, Leasingraten, Reparaturen) in vollem Umfang übernehmen. Allerdings kann der Kauf eines eigenes Fahrrads für Sie günstiger sein, wenn die gesetzlichen Abzüge für die voraussichtliche Nutzung des Dienstrads über dem Kaufpreis liegen sollten. Insbesondere Unterschiede zwischen den Anschaffungskosten und der unverbindlichen Preisempfehlung sowie einer langjährigen Verwendung eines Dienstrads können zu diesem Ergebnis führen.

Sofern Ihr Arbeitgeber aber Fahrräder least, werden Sie regelmäßig vom Dienstrad profitieren. Während Sie in den Genuss der Vorteile des Leasings (z.B. Aktualität des Leasingguts) kommen, muss nur anhand der unverbindlichen Preisempfehlung Ihr geldwerter Vorteil ermittelt werden. Dieser Wert wird i.d.R. geringer sein als die Leasingkosten, sodass weniger gesetzliche Abzüge von Ihrem Lohn entstehen. Zudem kann Ihr Arbeitgeber die Leasinggebühren in voller Höhe als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.

Unser Autor Michael Fischer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hamburg www.wpfischer.de