Die Leserfrage: Mein Chef hat mich auf dem Kicker. Ich muss Arbeitsreports anfertigen, und jetzt habe den Verdacht, er liest meine E-Mails mit. Was muss ich mir alles gefallen lassen?

Das sagt Rechtsanwalt Rainer Stelling: Viele Arbeitgeber greifen zum Mittel einer verschärften Leistungskontrolle, wenn sie durch erhöhten Leistungsdruck einen missliebigen Arbeitnehmer zur Eigenkündigung veranlassen oder eine verhaltensbedingte Kündigung vorbereiten wollen. Dazu ist der Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt, solange die Überwachung des Arbeitnehmers kein schikanöses Ausmaß annimmt.

Im Rahmen seines Direktionsrechts darf der Arbeitgeber Sie anweisen, Arbeitsergebnisse regelmäßig vorzulegen. Die Schwelle zur Schikane ist erst überschritten, wenn der Umfang der Reporte Sie daran hindert, Ihre eigentlichen Aufgaben zu erledigen. Stützt der Arbeitgeber auf angeblich unzureichende Arbeitsreporte und Arbeitsergebnisse eine Abmahnung oder Kündigung, wird das Arbeitsgericht aber genau prüfen, ob der Arbeitgeber überhöhte Anforderungen gestellt hat oder die Überwachung schikanös war.

Die Möglichkeiten Ihrer Überwachung sind umfangreich. Wenn Sie Computer und Telefone nutzen, kann der Arbeitgeber Art und Ausmaß der Nutzung auswerten. Er hat Zugriff auf alle Dateien, Ihren E-Mail-Account, die Internetprotokolle und die Verbindungsdaten von Telefonaten. Gerade wenn Sie sich überwacht fühlen, sollten Sie daher die ohnehin in vielen Unternehmen nicht gestattete Privatnutzung elektronischer Medien unterlassen, um keine Angriffsfläche zu bieten.

Der Mitschnitt von Telefonaten ist hingegen unzulässig, eine Videoüberwachung nur ausnahmsweise gestattet. Und in Unternehmen mit Betriebsrat müssen ohnehin sämtliche Überwachungssysteme durch Betriebsvereinbarung geregelt werden.

Unser Autor Dr. Rainer Stelling ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. www.rae-gleim