Viele Firme bieten ihren Beschäftigten die Möglichkeit zum Betriebssport. Kommt es dabei zu Unfällen, sind die Arbeitnehmer versichert. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Entscheidend dafür ist, dass der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat und dass der Betriebssport sich im Wesentlichen auf Beschäftigte eines Betriebes beschränkt.