Die Leserfrage: Als Berufssoldat bin ich oft über Wochen im Einsatz. Kann ich die Ferngespräche mit meiner Familie von der Steuer absetzen?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Grundsätzlich können Sie alle Aufwendungen, die zu Erwerb, Sicherung und Erhalt Ihrer Einnahmen dienen, als Werbungskosten absetzen. Werbungskosten liegen laut Bundesfinanzhof insbesondere dann vor, wenn ein objektiver Zusammenhang zwischen Einnahmen und Aufwendungen besteht.

Man könnte nun denken, Aufwendungen wie Telefonkosten sind privat. Das ist nicht grundsätzlich so. Stattdessen lässt der Gesetzgeber den Werbungskostenabzug für beruflich veranlasste Mehraufwendungen zu. Dies sind Aufwendungen, die im Normalfall privater Natur sind, aber so stark durch eine berufliche Situation geprägt sind, dass der private Anlass der Aufwendungen keine Bedeutung hat. Dazu gehören zum Beispiel die Verpflegungsmehraufwendungen während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit.

Aber auch bei einer Konstellation wie Ihrer entschied der Bundesfinanzhof (BFH-Urteil vom 26.07.2012 - VI R 10/12) zugunsten des Steuerpflichtigen. Ein Arbeitnehmer hatte Kosten für Telefonate an Wochenenden während eines Auslandseinsatzes geltend gemacht. Der Bundesfinanzhof stimmte ihm zu - mit der Begründung, dass sich nach mindestens einer Woche Auswärtstätigkeit notwendige private Angelegenheiten nur noch über Mehraufwendungen regeln ließen. Entsprechend sind in Ihrem Fall Telefonate als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Unser Autor Michael Fischer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hamburg. www.wpfischer.de