Wer seinen Job kündigt, sollte dem Ex-Arbeitgeber gegenüber fair bleiben - und damit seinen guten Ruf wahren

Das Bewerbungsgespräch für den neuen Job ist überstanden, die Zusage gegeben. Doch bevor man sich auf die neue Stelle freuen kann, gibt es noch eine unangenehme Aufgabe: die Kündigung beim alten Arbeitgeber. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt, sagt Doris Brenner, Beraterin für Karriere- und Personalentwicklung. "Wer bei der Kündigung verbrannte Erde hinterlässt, tut sich selbst keinen Gefallen."

Kündigen sollte man erst, wenn der neue Job in trockenen Tüchern ist. "Eine mündliche Zusage allein kann riskant sein - vor allem in Unternehmen, in denen für Einstellungen die Zustimmung des Betriebsrates vonnöten ist", sagt Doris Brenner. So sei es sinnvoll, erst nach dem Vertragsabschluss den aktuellen Arbeitgeber zu informieren. Dabei sollten Arbeitnehmer auf guten Stil achten. "Einfach ein Kündigungsschreiben an die Personalabteilung schicken und dem Vorgesetzten nicht Bescheid sagen - das geht gar nicht", sagt Brenner.

Der schriftlichen Kündigung sollte ein Vieraugengespräch mit dem Chef vorausgehen, sagt Karriereberaterin Ute Bölke. "Darin können die Beweggründe für den Jobwechsel dargelegt werden. Allerdings würde ich jedem davon abraten, schlecht über den Arbeitgeber zu sprechen und nachzutreten."

Stattdessen ist es laut Brenner ratsam, sich für die Zusammenarbeit zu bedanken und zu betonen, dass man nicht aus Unzufriedenheit kündigt. Arbeitnehmer können erläutern, welche Chancen und Perspektiven sie von der neuen Position erwarten. Es sei außerdem empfehlenswert zu signalisieren, dass man das bisherige Arbeitsverhältnis sauber beenden und seine Aufgaben gut an den Nachfolger übergeben will. Dazu gehöre es etwa, laufende Projekte möglichst abzuschließen.

In diesem Trennungsgespräch sollten Mitarbeiter und Chef auch vereinbaren, wie die Kündigung gegenüber Lieferanten oder Kunden kommuniziert wird. Hat jemand eine leitende Position im Unternehmen, muss die Presseabteilung einbezogen werden.

Die Kündigung sollte in Briefform eingereicht werden und nicht per E-Mail oder Fax. "Das schafft Rechtssicherheit", sagt Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Zudem könne man sich auf einer Kopie vom Geschäftsführer oder einem Mitarbeiter der Personalabteilung den Eingang der Kündigung bestätigen lassen. Wer die Post bemüht, wählt am besten ein Einschreiben mit Rückantwortschein.

Im Kündigungsschreiben müsse man das Datum aufführen, zu dem man das Arbeitsverhältnis beenden will. "Dabei ist aber die Kündigungsfrist zu beachten", sagt Perreng. Diese wird in der Regel umso länger, je länger jemand im Unternehmen beschäftigt ist. Wenn die Kündigungsfrist nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sei, gelte der Paragraf 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dort sind die geltenden Kündigungsfristen erläutert.

Doch was, wenn der Mitarbeiter die Frist nicht einhalten kann, weil der neue Vertrag schon früher beginnt? "Im Grunde kann dem Arbeitnehmer relativ wenig passieren. Er könnte allenfalls schadenersatzpflichtig werden", erklärt Perreng. Dazu müsse der Arbeitgeber jedoch belegen, dass es ihm unmöglich war, schnell jemand anderen zu finden. Außerdem müsse ihm durch die frühzeitige Kündigung ein Schaden entstanden sein, der höher ist als das, was er durch den wegfallenden Lohn gespart hat. "Das passiert eher selten", sagt Arbeitsrechtlerin Perreng.

Rückt der letzte Arbeitstag näher, ist es wichtig, dennoch engagiert zu sein und sich nicht etwa krankschreiben zu lassen. "Das würde einen schlechten Eindruck machen", warnt Karriereexpertin Bölke. Stattdessen solle der scheidende Mitarbeiter in dieser Zeit alles zur Verfügung stellen, was der Nachfolger oder die Kollegen brauchen könnten, um die Arbeit fortzuführen.

Am letzten Tag ist ein Ausstand eine Möglichkeit, positiv im Gedächtnis zu bleiben. Laut Ute Bölke müssen die Abteilungsleiter über den Termin informiert sein, wenn er während der Arbeitszeit stattfindet. "Beim Ausstand kann man die vergangenen Jahre mit kleinen Anekdoten Revue passieren lassen und sich bei Kollegen und Vorgesetzten bedanken", sagt Doris Brenner. Die Gelegenheit dürfe nicht dazu missbraucht werden, mit dem Chef oder Kollegen abzurechnen.

Dass Arbeitnehmer bei einer Kündigung einen möglichst positiven letzten Eindruck hinterlassen sollten, hat laut Brenner mehrere Gründe. "Man sieht sich ja oft zweimal im Leben. Vor allem wenn man in derselben Branche bleibt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich die Wege mit dem bisherigen Arbeitgeber wieder kreuzen." Es könne auch sein, dass es mit dem neuen Job Probleme gibt. Arbeitnehmer sollten sich daher eine Rückkehr offenhalten.