Die Leserfrage: Ich bin Vollzeit angestellt und musste mich aufgrund einer nicht so einfachen Schwangerschaft bereits häufig krankschreiben lassen. Ich habe Angst, dass mein Chef mich demnächst kündigen wird. Was kann ich tun, wenn das passiert?

Das sagt Rechtsanwalt Christian Wieneke-Spohler: Außer dem allgemeinen Kündigungsschutz besteht für bestimmte Personengruppen ein besonderer Kündigungsschutz, so auch für eine Frau während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung (§ 9 Mutterschutzgesetz). Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung von der Schwangerschaft oder der Entbindung weiß. Zumindest aber muss die schwangere Mitarbeiterin ihn hierüber binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung informieren.

Hat sie das getan, ist eine Kündigung unwirksam. Ausnahme: Der Arbeitgeber hat das Amt für Arbeitsschutz hinzugezogen und dieses hat die Kündigung zugelassen. Das passiert bei einer schwangeren Beschäftigten aber nur ausnahmsweise.

Der Kündigungsgrund darf mit der Situation der Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage nach der Entbindung nicht in irgendeinem Zusammenhang stehen. Häufige Krankschreibungen in der Schwangerschaft werden deshalb auf keinen Fall als Kündigungsgrund anerkannt. Gründe sind nur schwerwiegende vorsätzliche Vertragsverstöße, Vermögensdelikte, tätliche Bedrohungen des Arbeitgebers, die Stilllegung des ganzen Betriebs oder eine sonstige wirtschaftliche Gefährdung des Arbeitgebers. Grundsätzlich geht aber der Schutz der Schwangeren vor (VGH München, Beschluss vom 29.2.2012, 12 C 12.264).

Sollten Sie tatsächlich gekündigt werden, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Schreibens Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Unser Autor ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Im Internet unter www.martens-vogler.de