Die Leserfrage: Nächstes Jahr bekomme ich eine Gehaltserhöhung. Welche steuerlichen Möglichkeiten gibt es, damit mir möglichst viel davon bleibt?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Die Verwendung der Gehaltserhöhung sollten Sie mit Ihrem Arbeitsgeber besprechen, da auch er durch steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse Geld sparen kann, etwa beim Kindergartenzuschuss, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn für ein noch nicht schulpflichtiges Kind zahlen kann. Auch Warengutscheine (Sachzuwendungen) bis zu 44 Euro sind derart begünstigt. Gutscheine können ebenfalls fürs Betanken des privaten Pkw gewährt werden. Auch vorteilhaft für Sie: die Überlassung eines betrieblichen PCs oder Handys. Die private Nutzung bleibt steuer- und beitragsfrei.

Attraktiv sind auch Zuschüsse, die zwar pauschal versteuert werden müssen, jedoch sozialversicherungsfrei sind. So kann Ihr Arbeitgeber bis zu 50 Euro im Monat Ihrer Aufwendungen für die Internetnutzung ohne weitere Nachweise sozialversicherungsfrei erstatten. Allerdings wird dieser Zuschuss mit 25 Prozent pauschal versteuert.

Dies gilt auch für Essenszuschüsse in Form von Gutscheinen oder Restaurantschecks bis zur Höhe von 6,03 Euro je Gutschein für 15 Tage im Monat.

Anstelle des erwähnten Benzingutscheins können Sie auch einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe der Entfernungspauschale erhalten. Diese entspricht 0,30 Euro je Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für jeden Arbeitstag. Dieser Zuschuss wird wiederum mit 15 Prozent pauschal versteuert.

Weiter können Sie durch Entgeltumwandlung fürs Alter vorsorgen, wobei keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Hier können bis zu 2544 Euro Ihres Jahresgehalts in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds fließen.

Unser Autor Michael Fischer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hamburg. www.wpfischer.de