Die Leserfrage: Ich arbeite selbstständig zu Hause. Dafür habe ich eine kleine EDV-Anlage angeschafft. Wie viel kann ich vom Kaufpreis und von den laufenden Kosten beim Finanzamt als Firmenausgabe angeben?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Zunächst müssen Sie trennen zwischen den Kosten für die Anschaffung von Mobiltelefon und Laptop sowie laufenden Gebühren für Ihre DSL-Leitung. Die Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter, die länger als ein Jahr betrieblich genutzt werden, müssen über die Dauer der jeweiligen Nutzung abgeschrieben werden.

Wenn Handy und Laptop in der Anschaffung je nicht mehr als 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) gekostet haben, können Sie sie als "geringwertiges Wirtschaftsgut" im Jahr des Kaufs voll abschreiben. Wenn Sie die Geräte auch privat nutzen, müssen Sie den privaten Nutzungsanteil schätzen. Diese sogenannte Privatentnahme ist umsatzsteuerpflichtig, wenn Sie für die Anschaffungen Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen haben.

Um den Anteil der privaten Telefonkosten zu schätzen, empfehle ich Ihnen, monatlich zwischen 15 und 30 Euro als pauschalen Betrag zu deklarieren. Bei geringen Telefonkosten sollten Sie sich an die Untergrenze von 15 Euro halten. Allerdings haben Sie auch die Möglichkeit anhand eines Einzelgesprächsnachweises den genauen betrieblichen Anteil der Telefonkosten zu bestimmen. Dieser Aufwand lohnt sich, da das Finanzamt bei denjenigen, die dies für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten betreiben, den durchschnittlichen Aufteilungsmaßstab auch für die Zukunft zugrunde legt.

Wenn Ihnen das jedoch zu aufwendig ist, dürfen Sie als letzte Option 20 Prozent des Rechnungsbetrags ohne einen Einzelnachweis, höchstens jedoch 20 Euro monatlich für Ihre betriebliche Nutzung ansetzen.

Unser Autor Michael Fischer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hamburg. www.wpfischer.de