Die Leserfrage: Ich bin Angestellte mit einem Monatsgehalt von 2600 Euro brutto, unverheiratet, ein Kind. Wäre es steuerlich sinnvoll, einen Riester-Rentenvertrag abzuschließen?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, in die eigene Altersvorsorge und die der Kinder zu investieren. Die private Vorsorge für Ihr Alter verschafft Ihnen jedoch auch steuerliche Vorteile. Der Staat fördert unter anderem Ihren Riester-Rentenvertrag oder den Ihres Kindes in Form von Zulagen und des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuer. Für jedes Veranlagungsjahr kann geprüft werden, welche dieser Förderungsmöglichkeiten für Sie günstiger ist. Je höher das Einkommen, desto mehr lohnt sich der Sonderausgabenabzug, der sich allerdings auf 2100 Euro im Jahr beschränkt. Allerdings unterliegen die Einkünfte aus Ihrer Riester-Rente in der Auszahlungsphase der vollen Besteuerung.

Eine weitere staatliche geförderte Altersvorsorge ist die Rürup-Rente. Sie bietet sich besonders für Selbstständige an, die nicht gesetzlich rentenversichert sind. Aber auch für Arbeitnehmer ist dies eine Option, da Altersvorsorgebeiträge jährlich bis zur Höhe von 20 000 Euro (bei Eheleuten 40 000) zusammen mit den Rentenversicherungsbeiträgen steuerlich abgesetzt werden können. Allerdings wirken sich im Jahr 2012 nur 74 Prozent der Beiträge steuerlich aus. Dieser Prozentsatz erhöht sich bis 2025 um je zwei Prozent.

Ein weiterer Vorteil dieser Altersvorsorge ist, dass Sie Zusatzversicherungen in Form einer Hinterbliebenenabsicherung und/oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Diese Beiträge mindern Ihr Einkommen, solange der Anteil der Berufunfähigkeitsversicherung nicht 50 Prozent des Gesamtbeitrags übersteigt. In der Auszahlungsphase wird auch die Rürup-Rente voll besteuert.

Unser Autor Michael Fischer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hamburg. www.wpfischer.de