Die Leserfrage: Ich habe eine Abmahnung erhalten wegen unerlaubter Privatnutzung meines Firmen-PCs. Jetzt frage ich mich, woher mein Arbeitgeber das weiß. Und wenn er mich heimlich überwacht, darf er das überhaupt arbeitsrechtlich verwenden?

Das sagt Rechtsanwältin Silke Grage: Die von Ihnen angesprochenen Fragen sind bislang von den Gerichten nicht eindeutig entschieden worden. Es liegt also eine noch ungeklärte Rechtslage vor.

In der Frage der Zulässigkeit von Kontrollmaßnahmen prüfen die Gerichte die Verhältnismäßigkeit. Dabei werden die Interessen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer abgewogen. Zugunsten des Arbeitnehmers müssen sein allgemeines Persönlichkeitsrecht und aufseiten des Arbeitgebers das Eigentumsrecht und der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs berücksichtigt werden.

In Ihrem Fall dürfte eine Rolle spielen, wie intensiv die Kontrolle des Arbeitgebers war. Ergibt sich etwa bereits aus den Betreffzeilen Ihrer Mails, dass diese privater Natur sind, oder aus den von Ihnen aufgerufenen Webadressen, dass diese keinen Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit haben, besteht die Gefahr, dass ein Arbeitsgericht die Ihnen erteilte Abmahnung als berechtigt ansehen würde. Ist die private Internetnutzung in dem Betrieb Ihres Arbeitgebers zudem nicht ausdrücklich erlaubt, dürften die Kontrollrechte Ihres Arbeitgebers stärker ausgeprägt sein.

Ob die Kontrolle Ihres Arbeitgebers rechtlich zulässig war, hängt also von den Umständen, insbesondere auch von den konkreten Kontrollmaßnahmen Ihres Arbeitgebers ab. Liegt in Ihrem Betrieb keine Erlaubnis zur privaten Internetnutzung vor, rate ich Ihnen, zukünftig private Aktivitäten im Internet an Ihrem Arbeitsplatz zu unterlassen, um arbeitsrechtliche Sanktionen, wie weitere Abmahnungen oder eine Kündigung, zu vermeiden.

Unsere Autorin Silke Grage ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hamburg. www.ra-grage.de