Was macht eigentlich ein... Forensiker

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Manuela Keil

Forensiker sind Gerichtssachverständige. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen: "in foro" bedeutet vor Gericht. Im Gerichtsverfahren wird der Beweis erklärt und gutachterlich bewertet. Den Beruf gibt es nicht als Ausbildungsziel. Forensiker sind Experten aus verschiedenen Bereichen, die meistens ein Studium absolviert haben - wie Physiker, Psychologen, Psychiater, Biologen, Mediziner, Ballistiker, Chemiker oder Computerspezialisten.

Biomathematiker treffen beispielsweise statistische Aussagen über die Häufigkeit genetischer Muster. Die forensische Traumatologie befaßt sich mit körperlichen Verletzungen, die forensische Entomologie mit der Aufklärung des Todeszeitraumes mittels der Interpretation von Insektenfunden bei Leichen. Um die Auswertung von Fingerabdrücken geht es in der forensischen Daktyloskopie. Forensiker sind jeweils Experten auf ihrem Gebiet, die von den Gerichten als Gutachter gerufen werden. Man müsse zu den Besten seines Faches gehören, sagt der Leiter der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin in Freiburg, Prof. Stefan Pollak. Für diese Tätigkeit ist Interdisziplinarität gefragt. Außerdem müssen Forensiker ihre Erkenntnisse verständlich vermitteln können. Sehr wichtig sind ferner Geduld und Frustrationstoleranz, denn die Gutachter werden mit den Schattenseiten des Lebens konfrontiert. Gefestigte Persönlichkeiten sind gefragt.

Die forensische Medizin oder Rechtsmedizin befaßt sich beispielsweise mit der Klärung von Todesursachen. Rechtsmediziner (Gerichtsmediziner) benötigen nach ihrem Studium eine mehrjährige Facharztausbildung. Sie arbeiten meistens in rechtsmedizinischen Instituten oder Kliniken der Universitäten. Sie haben aber nicht nur mit Leichen zu tun, sondern machen auch Alkoholanalysen zur Frage der Schuldfähigkeit, fertigen Gutachten beim Vorwurf eines ärztlichen Kunstfehlers an und tragen zur Rekonstruktion der Tat sowie zur Überführung des Täters bei. Zu diesem Zweck untersuchen sie Blut-, Sperma-, Urin- und Speichelproben - etwa um Drogen nachzuweisen, die Einfluß auf die Schuldfähigkeit des Angeklagten haben können.

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