Die Leserfrage: Ich habe 25 Überstunden angesammelt. Mein Chef streitet jedoch ab, dass die nötig gewesen seien. Wie kann ich durchsetzen, dass sie bezahlt werden?

Das sagt Rechtsanwalt Rainer Stelling: Nicht jede Stunde, die der Arbeitnehmer nach Feierabend im Betrieb verbringt, ist eine Überstunde. Überstunden sind nur die auf Anordnung oder mit Billigung des Arbeitgebers über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleisteten Stunden. Wird die Lage der Arbeitszeit nur verschoben, ergeben sich keine Überstunden. Das gilt auch dann, wenn eine Mehrleistung durch eine spätere Arbeitszeitverkürzung wieder ausgeglichen wird.

Streit um Überstunden entsteht oft erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Aber auch im bestehenden Arbeitsverhältnis versuchen viele Arbeitgeber, Überstunden als "Selbstverständlichkeit" unvergütet zu lassen. In der Tat ist die Durchsetzung der Vergütung schwierig. Der Arbeitnehmer muss genau darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten er über die übliche Zeit hinaus gearbeitet hat. Dann muss er aufzeigen, welche Arbeiten er in den Überstunden erledigt hat. Schließlich muss der Arbeitnehmer beweisen, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet worden sind. Gelingt das nicht, muss der Arbeitnehmer zumindest nachweisen, dass die ihm zugewiesene Arbeit nur unter Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit zu schaffen war.

Wer einen Streit vermeiden möchte, sollte seine Arbeitszeiten und die in den Überstunden erledigten Arbeiten regelmäßig aufschreiben und den Mehraufwand mit dem Arbeitgeber besprechen, bevor zu viele Überstunden angehäuft wurden. Zu beachten sind auch tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen. Ganz sicher geht, wer Überstunden ausdrücklich anordnen oder sofort abzeichnen lässt.

Unser Autor Dr. Rainer Stelling ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg; www.rae-gleim.de