Die Leserfrage: Ich musste aus beruflichen Gründen von Köln nach Hamburg ziehen. Meine Familie ist vier Monate später nachgekommen. Was kann ich absetzen?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Da der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, sind die durch den doppelten Haushalt verursachten Kosten steuermindernde Werbungskosten. Allerdings nur, sofern Ihre Firma diese nicht steuerfrei ersetzt. Zu den Werbungskosten, die berücksichtigt werden, gehören Reise-, Umzugskosten und Kosten der Wohnung am Arbeitsort.

Fahrtkosten für Umzugs- und Wochenendfahrten dürfen pauschal mit 30 Cent pro Entfernungskilometer angesetzt werden. Bei der ersten und letzten Fahrt der doppelten Haushaltsführung können die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden. Sollten Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, dann können diese Kosten auch anstelle der Kilometerpauschale berücksichtigt werden. Sollten Sie ein Wochenende nicht nach Hause fahren, können Telefonkosten geltend gemacht werden.

Steuerlich begünstigt werden besonders die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung; diese Zeit wird wie eine Dienstreise angesehen. Verpflegungspauschalen für den Aufenthalt am Arbeitsort können Sie daher von der Steuer absetzen, ebenso Maklerkosten. Die beim Umzug anfallenden Kosten etwa für Spediteure können Sie in Höhe der tatsächlichen Aufwendung geltend machen. Alternativ können Sie eine Umzugskostenpauschale ansetzen, deren Höhe sich aus dem Bundesumzugskostengesetz ergibt.

Während der vier Monate, die Sie den doppelten Haushalt unterhalten, sind vom Finanzamt Miete, Strom, Wasser und Heizung der Zweitwohnung voll zu berücksichtigen.

Michael Fischer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Hamburg. Im Internet: www.wpfischer.de