Die Leserfrage: Nachdem ich einen neuen Mitarbeiter eingestellt habe, hat sich gezeigt, dass er seine Fähigkeiten bei der Bewerbung maßlos übertrieben hat. Ich vermute, sogar Zeugnisse sind gefälscht. Kann ich ihn kündigen?

Das sagt Rechtsanwalt Rainer Stelling: Beim Verdacht der Fälschung von Arbeitszeugnissen sollte der Arbeitgeber bei den Verfassern der Zeugnisse nachfragen. Bestätigt sich der Verdacht, darf das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden. Die Kündigung muss binnen zwei Wochen seit Kenntnis der Fälschung ausgesprochen werden.

Sind die Zeugnisse aber echt und haben die vorherigen Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur mit geschönten Bewertungen "weggelobt", kommt eine fristlose Kündigung nicht in Betracht. Das gilt auch dann, wenn die Selbstdarstellung des Arbeitnehmers in der Bewerbung übertrieben war. Denn der Arbeitgeber muss bei Stellenbesetzungen immer mit einer gewissen Überschätzung des Bewerbers rechnen.

Die Probezeitsoll dem Arbeitgeber gerade die Möglichkeit bieten, die mangelnde Eignung des Arbeitnehmers festzustellen. Nur dann, wenn das Missverhältnis zwischen Stellung und Leistung so auffällig ist, dass die Angaben in der Bewerbung als Hochstapelei erscheinen, kann ein Arbeitsverhältnis wegen fehlender Eignung fristlos gekündigt werden.

Stellt sich die mangelnde Eignung erst nach der Probezeit heraus, kommt meist nur noch eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist in Betracht. Die fehlende fachliche oder persönliche Eignung für eine Arbeitsstelle ist personenbedingter Kündigungsgrund, wenn der Eignungsmangel nicht behebbar ist. Lässt sich der Mangel aber kurzfristig beheben, muss der Arbeitnehmer vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung erfolglos abgemahnt worden sein.

Unser Autor Dr. Rainer Stelling ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. www.rae-gleim.de