Wer Arbeitslosengeld I bezieht und sich selbstständig machen will, kann sich staatlich fördern lassen. Doch die gesetzlichen Grundlagen für den Erhalt des Gründungszuschusses sollen geändert werden. Wer sich informieren will, wie seine Chance für finanzielle Förderung derzeit aussehen, kann zwischen 7. September und 26. Oktober die kostenlose Telefon-Hotline der Unternehmensberatung Kirsch anrufen. Jeweils mittwochs von 13 bis 14 Uhr beantworten die Gründungsexperten unter Tel. 040/390 97 42 alle Fragen.