Ich habe mich unter Kollegen ziemlich abschätzig über unsere Firma geäußert, auch mein Teamleiter war dabei. Kann er oder einer der Kollegen mir damit schaden? Was darf ich an Kritik eigentlich äußern und was nicht?

Das sagt Rechtsanwältin Silke Grage: Grundsätzlich sind Sie berechtigt, sachliche Kritik über Ihren Arbeitgeber zu äußern, ohne Ihr Arbeitsverhältnis zu gefährden. Kritische öffentliche Äußerungen eines Arbeitnehmers über seinen Arbeitgeber, die weder eine Schmähkritik noch eine Formalbeleidigung enthalten, stehen in der Regel unter dem Schutz des Grundrechts der Meinungsfreiheit.

Andererseits können jedoch nach der Rechtsprechung grobe Beleidigungen des Arbeitgebers, seiner Repräsentanten oder der Arbeitskollegen grundsätzlich eine Kündigung rechtfertigen. Allerdings nur, wenn sie nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten und somit einen deutlichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen. Gleiches gilt für bewusst wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen, etwa wenn es sich um üble Nachrede handelt.

Davon macht die Rechtsprechung aber dann eine Ausnahme, wenn diffamierende und ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen erfolgen. Der Arbeitnehmer dürfe in solchen Fällen nämlich regelmäßig darauf vertrauen, dass seine Äußerungen nicht nach außen getragen werden und der Betriebsfrieden nicht gestört wird.

In Ihrem Fall kommt es also auf den genauen Inhalt Ihrer Aussagen über Ihren Arbeitgeber an, ob Sie mit Sanktionen durch das Unternehmen rechnen müssen - und auch darauf, ob Ihre Sätze in einem vertraulichen Gespräch unter Arbeitskollegen gefallen sind.

Unsere Autorin Silke Grage ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hamburg.

www.ra-grage.de