Die Leserfrage: Ich plane, mit drei Kollegen eine Firma zu gründen, eine Agentur, die sich auf Online-Marketing spezialisieren soll. Welche Rechtsform würden Sie uns dafür empfehlen? Wo liegen die Unterschiede?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Bei der Frage nach der richtigen Rechtsform ist vor allen Dingen die haftungsrechtliche Situation zu bedenken. Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beziehungsweise ihrer kaufmännischen Variante, der offenen Handelsgesellschaft (OHG), haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch für Schulden der Gesellschaft. Daher können sich Gläubiger der Gesellschaft im Fall, dass die Gesellschaft nicht zahlungsfähig ist, an jeden Gesellschafter zur Begleichung der Schulden wenden.

Im Gegensatz hierzu ist bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), wie die Bezeichnung schon sagt, die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Haben die Gesellschafter ihre Einlage geleistet, haften Sie nicht mehr mit ihrem Privatvermögen. Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt 25 000 Euro, was für viele Existenzgründer ein zu hoher Betrag ist, den sie nicht aufbringen können.

Darum wurde bislang häufig die englische Form der haftungsbeschränkten Gesellschaft, die Limited (Ltd), die kein Mindesthaftkapital kennt, gewählt. Diese Gesellschaftsform wird allerdings dann, wenn sie mit sehr wenig Kapital ausgestattet ist, im Geschäftsverkehr nicht als seriös angesehen.

Seit einiger Zeit ist es jedoch auch in Deutschland möglich, eine Gesellschaft mit einem selbst festgelegten Kapital zu gründen, die ebenfalls haftungsbeschränkende Wirkung hat, die sogenannte Unternehmergesellschaft (UG). Sie ist von ihrem Wesen her eine kleine GmbH. Ich würde Ihnen bei drei Gesellschaftern zu einer haftungsbeschränkten Gesellschaft, entweder der GmbH oder der UG, raten.

Michael Fischer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Hamburg. www.wpfischer.de