Die Leserfrage: Ich habe demnächst ein Gehaltsgespräch mit meinem Vorgesetzten und bin unsicher, ob eine Erhöhung für mich wirklich sinnvoll ist. Welche steuergünstigen Alternativen für eine Gehaltserhöhung gibt es?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Um Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden, die eine Gehaltserhöhung mit sich bringt, gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine will ich herausgreifen, weil sie mir besonders attraktiv erscheint: Verzichten Sie zum Beispiel auf eine Gehaltserhöhung in Geld und lassen Sie sich stattdessen die Nutzung von betrieblichen Computern und Telekommunikationsgeräten (z. B. Firmenhandy) einräumen, ist auch die private Nutzung dieser Geräte steuer- und sozialversicherungsfrei.

Dies gilt selbst dann, wenn sich die Telekommunikationsgeräte und Computer des Arbeitgebers in der Wohnung des Arbeitnehmers befinden und dort von diesem privat genutzt werden. Ohne Bedeutung ist hierbei, in welchem Verhältnis die berufliche Nutzung zur privaten Nutzung steht. Die Nutzung von Software bleibt nur dann steuerfrei, wenn dem Arbeitnehmer auch ein betrieblicher Computer zur Verfügung gestellt wird.

Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Geräte dem Arbeitnehmer lediglich überlassen werden. Der Arbeitgeber muss folglich Eigentümer, Mieter oder Leasingnehmer der Geräte bleiben. Die Steuerbefreiung umfasst alle nutzungsbedingten Kosten. Außer den Aufwendungen für die Anschaffung oder Miete des Geräts bleiben deshalb auch Anschluss- und Grundgebühren, Verbindungsentgelte sowie andere laufende Kosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, steuerfrei.

Dies gilt steuerlich auch für den Fall einer Entgeltumwandlung. Für die komplette Abgabenfreiheit müssen die Leistungen zusätzlich zum bisherigen Lohn oder Gehalt gewährt werden.

Unser Autor Michael Fischer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Hamburg. www.wpfischer.de