Für die Jahre 2008 und 2009 können Selbstständige nur Gegenstände bis zu 150 Euro plus Umsatzsteuer sofort absetzen, die Kosten darüber hinaus (bis 1000 Euro) müssen sie als Sammelposten über fünf Jahre abschreiben. Ab 2010 können sie wählen, ob sie Arbeitsmittel bis 410 Euro sofort absetzen (und darüber hinaus nach der Nutzungsdauer abschreiben) oder Kosten für Gegenstände über 150 Euro wie in den Jahren 2008 und 2009 per Sammelposten über fünf Jahre abschreiben. Für Angestellte ist die Regelung gleich geblieben: Sie können Güter bis 410 Euro immer sofort geltend machen.