Die Leserfrage: Ich bin Inhaber eines kleinen Copyshops mit einer Festangestellten und vier studentischen Aushilfen. Jetzt hat sich die Steuerprüfung angekündigt. Was erwartet mich da? Wie kann ich mich vorbereiten?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Durch die Lohnsteueraußenprüfung soll festgestellt werden, ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer richtig einbehalten und abgeführt hat. Die Prüfung dient also dazu, die dem Arbeitgeber auferlegten Pflichten zu überwachen. Er haftet für zu wenig einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer.

Da sich der Prüfer bei Ihnen bereits angekündigt hat, werden Sie eine Prüfungsanordnung in Händen halten, aus der sich Zeitpunkt und Zeitraum der Prüfung ergibt. Für diesen Prüfungszeitraum sollten Sie die relevanten Unterlagen bereithalten, wie zum Beispiel Lohnsteuerkarten der Arbeitnehmer, Lohn- und Gehaltskonten, Lohnjournale und Buchführungsbelege.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Prüfung mitzuwirken und Auskunft zu geben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, können daraus für das Besteuerungsverfahren nachteilige Folgerungen gezogen werden. Insbesondere kommt dann eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen in Betracht.

Auch der Arbeitnehmer darf während der Prüfung unmittelbar über die Art und die Höhe seiner Einnahmen befragt werden. Der Prüfer ist außerdem berechtigt, Grundstücke und Betriebsräume zu betreten und zu besichtigen. Wohnräume darf der Prüfer dagegen nur mit ausdrücklicher Zustimmung betreten.

Der Arbeitgeber muss dem Außenprüfer einen geeigneten Raum oder Arbeitsplatz sowie die erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Da dies in Kleinstbetrieben oftmals nicht möglich ist, findet die Prüfung dann in der Regel in den Räumlichkeiten des Steuerberaters statt.

Unser Autor Michael Fischer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Hamburg. www.wpfischer.de