Ob es in einer Firma Weihnachtsgeld gibt, liege nicht im "einseitigen Ermessen" des Arbeitgebers, sagt Michael Henn, Präsident des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte. Tarifverträge, etwaige Betriebsvereinbarungen, Bedingungen des einzelnen Arbeitsvertrages oder vorherige Zusagen des Arbeitgebers seien bei der Beurteilung der Rechtslage zu beachten. Ein Anspruch auf Zahlung könne auch aus "betrieblicher Übung" bestehen oder sich aus "arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsätzen" ergeben.