Ich bin seit zwei Wochen aufgrund einer psychischen Störung krankgeschrieben. Aber der Chef glaubt, ich sei ein Simulant!

Die Leserfrage: Ich bin seit zwei Wochen aufgrund einer psychischen Störung krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber hat mich schon mehrfach vom Sekretariat anrufen lassen, um zu fragen, wann ich wieder einsatzbereit bin. Beim letzten Mal wurde mir vermittelt, dass der Chef glaubt, ich sei ein Simulant! Wie kann ich mich wehren?

Das sagt Rechtsanwalt Christian Wieneke-Spohler: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes stellt zunächst einmal den Beweis für Ihre Erkrankung dar. Darin muss das Datum der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit enthalten sein und die voraussichtliche Dauer. Eine rückwirkende Krankschreibung ist grundsätzlich unzulässig.

Der Arbeitgeber kann den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern, indem er Tatsachen nachweist, die zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit führen - beispielsweise, wenn der Mitarbeiter zuvor vergeblich Urlaub beantragt oder die Erkrankung angekündigt hat. Genauso sprechen eine strapaziöse sportliche Betätigung oder eine anderweitige Arbeitstätigkeit gegen die Erkrankung.

Zudem hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, nach § 275 SGB V den medizinischen Dienst der Krankenkasse mit der Untersuchung des Mitarbeiters zu beauftragen, wenn begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit vorliegen - etwa, wenn der Arbeitnehmer auffällig oft oder auffällig häufig nur für kurze Zeit erkrankt ist oder Beginn oder Ende der Arbeitsunfähigkeit wiederholt auf Montage oder Freitage gefallen ist. Die Krankenkasse kann die Untersuchung ablehnen, wenn sich aus den vorliegenden Unterlagen des behandelnden Arztes die Richtigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ergibt.

Solange Ihr Arbeitgeber mithin keine berechtigten Zweifel an Ihrer Erkrankung vorbringen kann, sind seine Unterstellungen haltlos und irrelevant.

Unser Autor Christian Wieneke-Spohler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Im Internet: www.martens-vogler.de