Ein Kommentar von Mark Hübner-Weinhold

Hamburg. Darf ich mein Diensthandy für ein privates Gespräch nutzen? Und falls ja, in welchem Umfang? Um diese Fragen kreiste ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Frankfurt. Die Richter erklärten, dass rund 20 fristlose Kündigungen von Mitarbeitern der Catering-Firma LSG Sky Chefs nichtig seien. Vor allem die fehlende Verhältnismäßigkeit der Kündigungen wurde kritisiert.

Egal, ob es am Ende dabei um Telefonate im Wert von 10 oder 100 Euro im Monat geht, der Prozess zeigt vor allem eins: Unternehmen müssen für alle Mitarbeiter klar und transparent machen, was aus Firmensicht erlaubt ist und was nicht. Viele Beschäftigte wissen nämlich nicht, ob etwa das Abwickeln von Onlinebankgeschäften oder ein schneller Einkauf im Internet am Firmen-PC erlaubt, nur geduldet oder verboten ist.

Natürlich darf es nicht so weit kommen, dass Mitarbeiter sämtliche Harry-Potter-Bände downloaden, ausdrucken und abheften oder Hunderte privater SMS auf Firmenkosten versenden.

Wer aber heute die private Nutzung von Firmen-PCs und Diensthandys komplett untersagt, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Eine Generation, die mit Internet und Handy aufgewachsen und jederzeit mobil erreichbar ist, wird sich nicht in das starre Korsett von solch antiquierten Regularien pressen lassen. Am Ende zählt das Ergebnis - und nicht wie viel ich wann und wo dienstlich oder privat getan habe.