Rechte und Pflichten von Azubis, Teil 2: Policen für den Krankheitsfall und gegen Berufsunfähigkeit müssen sein

Hamburg. Ein junger Mann sitzt im Sessel und hört Musik. Viele kennen inzwischen sein Gesicht - aber das liegt wohl eher an seinem Äußeren, als an dem Produkt, für das er wirbt. Ein Versicherungsunternehmen steckt hinter der Werbung, die im Moment zahlreiche Plakatwände in Deutschland ziert.

Die Kampagne basiert darauf, dass viele, gerade junge Menschen nicht so genau über Versicherungen Bescheid wissen - und oft auch nicht wissen wollen. "Um Versicherungen kümmern sich meine Eltern", heißt es oft. Doch mit Ausbildungsbeginn sollte auch dieses Thema für Berufseinsteiger in den Vordergrund rücken.

Ausbildung bedeutet Veränderung: Das erste Gehalt, Eigenständigkeit, der Eintritt in die Berufswelt. Selbst Versicherungsnehmer zu werden, ist nun in vielen Fälle nicht zu vermeiden. Aber nicht immer sind die teuren Versicherungen auch die besten und nicht immer sind alle vom Berater empfohlenen Versicherungen auch nötig.

Wie wählt man eine passende Krankenversicherung aus?

"Viele denken, dass sie bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern versichert sind. Das ist nur bei Studenten oder Schülern der Fall", sagt Una Gossmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. "Für Auszubildende gilt eine andere Regelung: Sie müssen sich gesetzlich krankenversichern lassen."

Auch wenn der Chef zu einer bestimmten Versicherung rät, liegt die Wahl des Anbieters bei jedem selbst. Die Entscheidung für die Kasse muss bis spätestens zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn getroffen werden, sonst wird der Berufsstarter vom Arbeitgeber einfach bei einer Versicherung angemeldet. Azubis erhalten vom Betrieb wie andere Mitarbeiter auch, eine Beitragsunterstützung. "Die Krankenkassen-Beitragssätze liegen bei allen Versicherungen bei 14,9 Prozent. Der Lehrling sollte allerdings darauf achten, dass er keine Zusatzbeiträge zahlen muss", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg.

Auch junge Leute sollten sich gegen Berufsunfähigkeit absichern

Viele Lehrlinge stutzen, wenn es um die Berufsunfähigkeitsversicherung geht. "Ich bin doch jung und gesund. Wozu brauche ich die?" Doch schon während der Ausbildung kann der Berufstraum zerplatzen - aufgrund eines Unfalls oder einer Allergie. Auch für diesen Fall müssen sie finanziell abgesichert sein. Berufsunfähigkeit ist keine Seltenheit: Das Risiko bei Männern im Alter von 20 Jahren einmal bis zum Rentenbeginn berufsunfähig zu werden, liegt laut einer Studie des Statistikportals statista.de bei 43 Prozent.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung garantiert eine monatliche Rente, denn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht ausreichend. Azubis erhalten oft gar kein Geld. Je früher man sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, desto besser. Junge Leute sind meist noch gesund, dann ist der Beitrag auch günstiger, betont Una Gossmann.

Als Alternative zur Berufunfähigkeitsversicherung wird oft die private Unfallversicherung genannt. Thomas Rudnik aber rät ab: " Auch wenn die Beiträge für die Unfallversicherung deutlich geringer sind als die der Berufsunfähigkeitsversicherung, sollte diese nur gewählt werden, wenn man es sich finanziell nicht anders erlauben kann."

Eine eigene Haftpflichtversicherung braucht, wer als Azubi heiratet

Jeder weiß, wie schnell es gehen kann: Einmal kurz nicht aufgepasst und schon hat man den Farbeimer umgekippt oder den Kaffee über die Computertastatur geschüttet. Dann übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden. "Sofern die Berufsstarter ihre erste Ausbildung absolvieren und unter 25 Jahre alt sind, brauchen sie nicht zwingend eine eigene Haftpflichtversicherung - denn sie sind über die Eltern mit versichert", sagt Una Gossmann. Wer allerdings während der Ausbildung heiratet oder die zweite Ausbildung absolviert, muss sich selbst privat Haftpflicht versichern lassen.