Die Leserfrage: Ich habe Steuerklasse 5, mein Mann 3. Am Jahresende war der Ausgleich meist plus/minus null - wir konnten zwei Kinder und ein Arbeitszimmer absetzen. Jetzt sollen wir für 2008 rund 330 Euro nachzahlen - und für 2010 1900 Euro vorauszahlen! Können wir Einspruch einlegen?

Das sagt Steuerrechtler Michael Fischer: Die Lohnsteuerklassenkombinationen dienen der Bemessung des Lohnsteuerabzugs bei Eheleuten. Dieser stellt eine Form der Einkommensteuervorauszahlung dar. Die endgültige Steuerfestsetzung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

Arbeitnehmer, die als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, können die Lohnsteuerklassenkombination 3 und 5 sowie 4 und 4 wählen. Bei der Kombination 3 und 5 ergibt sich in der Regel eine Einkommensteuernachzahlung, während bei der Kombination 4 und 4 meist eine Erstattung zu erwarten ist.

In Ihrem Fall konnten Sie durch den Ansatz der Kosten für das Arbeitszimmer diese Nachzahlung bis 2006 verhindern. Ab 2006 fiel das Arbeitszimmer nun weg, und das Finanzamt hat entsprechende Nachzahlungen festgesetzt. Ergeben sich aufgrund der endgültigen jährlichen Steuerfestsetzung Nachzahlungen, ist das Finanzamt berechtigt, für die Zeit, für die noch keine Einkommensteuererklärung vorliegt, Steuervorauszahlungen festzusetzen.

Wird also für das Jahr 2008 im Januar 2010 veranlagt, ist der Nachzahlungsbetrag für 2008 sowie die nachträgliche Vorauszahlung für 2009 zu begleichen. Das Finanzamt setzt grundsätzlich die Vorauszahlungen auf der Basis der Vorjahresverhältnisse fest. Daher erscheinen mir die festgesetzten Vorauszahlungen für 2010 in Höhe von 1900 Euro zu hoch und sollten von Ihnen beim Finanzamt hinterfragt und gegebenenfalls angefochten werden.

Unser Autor Michael Fischer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Hamburg. Im Internet: www.wpfischer.de