Hamburg. Die Leserfrage: Ich fahre einen Firmenwagen, bin aber seit vier Wochen krankgeschrieben. Und das bleibt wohl auch noch eine Weile so. Nun verlangt meine Firma, dass ich den Wagen zurückgebe. Aber der Kombi ist unser Familienfahrzeug! Was kann ich tun?

Das sagt Rechtsanwalt Christian Wieneke-Spohler: Beim Firmenwagen, den Sie privat nutzen dürfen, handelt es sich um einen Gehaltsbestandteil, den Sie deshalb auch monatlich mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises versteuern müssen. Besteht eine vertragliche Abrede für die Privatnutzung, die nicht zwingend schriftlich erfolgt sein muss, haben Sie Anspruch auf den Wagen.

Wie aber der Gehaltsanspruch im Falle der Erkrankung nach sechs Wochen endet, so entfällt auch das Recht zur Nutzung des Firmenwagens. Dann kann der Arbeitgeber von Ihnen verlangen, dass Sie das Fahrzeug herausgeben (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.7.2009, 15 Sa 25/09).

Unabhängig vom Thema Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber den Dienstwagen aber nicht einfach zurückverlangen - selbst wenn es einen entsprechenden pauschalen Vorbehalt im Arbeitsvertrag geben sollte. Eine solche Regelung verstößt gegen das AGB-Recht und ist damit unwirksam, wenn die Vertragsklausel nicht im Detail beschreibt, unter welchen Bedingungen der Arbeitgeber das Fahrzeug zurückverlangen kann (BAG, Urteil vom 13.4.2010, 9 AZR 113/09). Der Arbeitgeber müsste dann eine Änderungskündigung aussprechen.

Behält der Arbeitgeber das Fahrzeug dennoch zu Unrecht ein, macht er sich schadensersatzpflichtig; die Höhe des Schadens für die Vorenthaltung des Wagens beträgt wiederum ein Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat.

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Unser Autor Christian Wieneke-Spohler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Im Internet unter: www.martens-vogler.de

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