Berlin. Ein Recht auf "Hitzefrei" haben Arbeitnehmer eigentlich nicht. Überschreitet jedoch die Raumtemperatur trotz Sonnenschutz die 26-Grad-Marke, müssen weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel die Zuweisung eines kühleren Arbeitsplatzes. Steigt die Raumtemperatur über 35 Grad, ist der Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen (z. B. Luftduschen oder Entwärmungsphasen) nicht mehr zum Arbeiten geeignet.