Berlin. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt auch für Berufstätige, die ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen und bei dieser Fahrt vom direkten Arbeitsweg abweichen. Ebenso greift die Versicherung, wenn Schulfreunde in einer Fahrgemeinschaft abgeholt werden. Eltern sind auch dann abgesichert, wenn sie die Kinder zur Tagesmutter oder in den Hort bringen.