Die Leserfrage: Ich bin freiberuflicher Grafiker. Ich habe die Abgabe meiner Steuererklärung verschleppt und nun eine Festsetzung erhalten. Die ist viel zu hoch für mich. Was kann ich jetzt noch tun?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Wenn Aufforderungen des Finanzamtes zur Abgabe der Einkommensteuererklärung wiederholt fruchtlos bleiben, hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Die Schätzung soll sich dabei immer an den tatsächlichen Verhältnissen orientieren. Die Praxis zeigt jedoch, dass sich die Schätzungen häufig im oberen Bereich des Schätzrahmens bewegen und somit zu überhöhten Steuerfestsetzungen führen.

Sollte der Einkommensteuerbescheid nicht gemäß § 164 der Abgabenordnung (AO) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, was auf dem Bescheid deutlich vermerkt wäre, muss unbedingt innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides Einspruch eingelegt werden. Wird dies versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig und ist nicht mehr änderbar. Dann nützt es auch nichts, seine Steuererklärung nachzureichen.

Die Einkommensteuererklärung sollte dann umgehend erstellt werden, damit das Finanzamt einen neuen Steuerbescheid erlassen kann, der dann den tatsächlichen Verhältnissen entspricht und eine verminderte Steuer festgesetzt wird. Solange die Steuererklärung dem Finanzamt nicht vorliegt, wird keine niedrigere Steuer festgesetzt.

Außerdem kann nur bei Vorlage der Steuererklärung ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit Erfolg gestellt werden, der verhindert, dass die höhere, durch Schätzung festgesetzte Steuer, innerhalb der angegebenen Fristen gezahlt werden muss.

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Unser Autor Michael Fischer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Hamburg. Im Internet unter www.wpfischer.de