Den Zugang zu einem Masterstudium regeln die einzelnen Landeshochschulgesetze. Häufig verlangt die Hochschule, die Qualifikation für den Masterstudiengang durch einen Bachelor- oder einen gleichwertigen Abschluss nachzuweisen.
Nicht zugelassen ist der Quereinstieg ohne ersten akademischen Abschluss bisher in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Auch in anderen Bundesländern bieten erst wenige Hochschulen Programme für Nicht-Akademiker an. Dabei handelt es sich stets um kostenpflichtige Weiterbildungsstudiengänge für Berufserfahrene.
Über die Zulassung entscheiden Tests, Auswahlkommissionen und/oder von den Bewerbern erfolgreich absolvierte Vorprogramme.
(kve)