Die Handelskammer ist in Hamburg ab sofort Ansprechpartner für Fragen und Anliegen rund um das neue Gesetz "zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (BQFG). Das Gesetz sichert allen Inhabern ausländischer Berufsabschlüsse ein Verfahren zu, bei dem die Gleichwertigkeit ihrer Abschlüsse mit einem deutschen Berufsabschluss geprüft wird. Antragsteller können einen persönlichen Beratungstermin unter Telefon 040/361 38-138 vereinbaren.

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