Die Leserfrage: Demnächst werde ich heiraten. Welche Steuerklasse soll ich wählen? Mein Partner verdient im Jahr rund 10 000 Euro mehr als ich. Allerdings wollen wir Kinder, dann würde ich in Teilzeit wechseln.

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Als Ehegatten wählen Sie zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV, III/V und IV/IV mit sogenanntem Faktorverfahren. Einen Einfluss auf Ihre tatsächliche Jahressteuerlast hat die Wahl nicht, auf die Höhe Ihres monatlichen Nettoeinkommens aber schon.

Ziel sollte daher sein, die Kombination zu wählen, bei der Sie ein möglichst hohes monatliches Nettoeinkommen erhalten. Es gibt eine Faustregel: Geben Sie der Steuerklassenkombination III/V dann den Vorzug, wenn der Teil Ihrer Bezüge im Verhältnis zu den gesamten Bezügen weniger als 40 Prozent beträgt. Andernfalls sollten Sie beide die Steuerklasse IV wählen.

Aus psychologischer Sicht hat die Steuerklasse V einen Nachteil für den, der weniger verdient. Während der Lohnsteuerabzug des Besserverdienenden mit der Klasse III relativ gering ist, zahlt der andere überproportional viel Lohnsteuer. Um diesen psychologischen Nachteil auszugleichen, hat der Gesetzgeber das Faktorverfahren für die Steuerklassen IV/IV eingeführt.

Dieses Modell bietet sich als Alternative für die Kombination III/V an. Denn durch Berücksichtigung der persönlichen Freibeträge und ggf. erhöhter Werbungskosten wird so erreicht, dass der monatliche Lohnsteuerabzug der tatsächlichen Jahreseinkommensteuerbelastung näher kommt und die hohen monatlichen Steuerabzüge vermieden werden. Sie können einmal im Jahr eine Änderung der Lohnsteuerklassenwahl beim Finanzamt beantragen, die zum Ersten des Folgemonats wirksam wird. Spätestens bei Beginn Ihrer Teilzeittätigkeit rate ich Ihnen zur Steuerklassenkombination III/V.

Unser Autor Michael Fischer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hamburg. www.wpfischer.de