Mehrfach befristete Arbeitsverträge sind rechtmäßig, hat jüngst der Europäische Gerichtshof geurteilt. Wenn es einen sachlichen Grund gibt, dürfen befristete Arbeitsverträge nun rechtlich einwandfrei mehrfach hintereinander verlängert werden. Sachlicher Grund ist zurzeit zum Beispiel die Vertretung von Mitarbeitern in Elternzeit. Die EU-Richter forderten von den Mitgliedstaaten klare Regeln, um zu bestimmen, was weitere "sachliche Gründe" sind.

Geklagt hatte eine Frau, die 13 befristete Arbeitsverträge hintereinander bekam. Sie war von 1996 bis 2007 in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln beschäftigt und wurde jeweils zur Vertretung für vorübergehend fehlende Mitarbeiter eingesetzt und wollte nun fest angestellt werden.

"Arbeitsverträge - was muss ich wissen?" heißt eine Infoveranstaltung des Career Centers der Uni Hamburg, Monetastraße 4, am 7. Februar. Zwischen 15 bis 18 Uhr wird Rechtsanwalt Wolfgang Berendsohn dazu referieren und Fragen beantworten. Bitte anmelden.

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