Die Leserfrage: In unserem Büro sind fast alle fußballbegeistert. Wie viel WM dürfen wir gucken, ohne Ärger zu provozieren? Müssen wir unseren Chef ausdrücklich fragen oder sollten wir einfach heimlich auf dem Rechner im Hintergrund das Spiel laufen lassen? Wie sieht das aus, wenn wir notfalls einfach nur ein Radio aufbauen?

Das sagt Rechtsanwalt Christian Wieneke-Spohler: Viele Spiele der WM laufen während der regulären Arbeitszeit, sodass der Konflikt "arbeiten - Fußball gucken" programmiert ist. Trotz WM bleibt aber die arbeitsvertragliche Verpflichtung bestehen, die vereinbarte Arbeit zu erledigen.

Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass ein Arbeitnehmer, der seine Arbeit konzentriert, zügig und fehlerfrei verrichtet, seine Arbeitspflicht erfüllt, auch wenn er dabei Radio hört. Das Radiohören ist also so weit erlaubt, wie es die eigene Arbeit oder die von Kollegen nicht beeinträchtigt und es auch den Kundenkontakt nicht stört.

Beim Fernsehen steht jedoch das Hinschauen im Vordergrund, sodass von einem konzentrierten Arbeiten nicht mehr gesprochen werden kann. Sie haben demnach keinen Anspruch darauf, dass Ihr Chef Ihnen das Fernsehen während der Arbeitszeit erlaubt. Eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber ist deshalb zwingend notwendig. Jegliche Regelung hierzu durch den Arbeitgeber bedarf aber einer Abstimmung mit dem Betriebsrat, soweit vorhanden.

Von einem heimlichen Sehen der Spiele auf dem PC rate ich wegen der drohenden Abmahnung genauso ab, wie von einer Missachtung eines Verbots des Arbeitgebers. Notfalls sollten Sie für einzelne Tage Urlaub beantragen oder mit Ihrem Chef abstimmen, dass Sie wegen der Spiele ausfallende Arbeitszeit anderweitig nachholen.

Haben Sie auch eine Frage an unsere Arbeitsrechtler? Dann schreiben Sie uns: beruf.erfolg@abendblatt.de

Unser Autor Christian Wieneke-Spohler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Im Internet unter www.martens-vogler.de