Kosten für Seminare im Ausland oder Bildungsreisen können häufig nicht in voller Höhe bei der Steuer abgezogen werden. Maßgeblich ist der beruflich bedingte Anteil am Gesamtprogramm. Er entscheidet über die Höhe des Abzugs. Daher muss der Steuerzahler die Unterlagen seiner Fortbildungsreise sorgfältig aufbewahren, damit private und berufliche Anteile des Aufenthalts abgegrenzt werden können. Gemeint sind dabei alle Belege und Quittungen, die als Nachweis gelten können. Diese müssen dann bei der Steuererklärung nicht mit vorgelegt werden, aber das Finanzamt kann sie bei Bedarf anfordern.