Hersteller können Online-Händlern auch in Zukunft noch den Vertrieb ihrer Waren verweigern. Die EU-Kommission verabschiedete eine Verordnung zu Wettbewerbsregeln für Vereinbarungen zwischen Herstellern und Händlern. Demnach kann ein Hersteller festlegen, nur mit Händlern zu arbeiten, die neben dem Online-Vertrieb auch eigene Verkaufsstellen betreiben, in denen die Kunden die Produkte persönlich in Augenschein nehmen können. Luxuswarenhersteller wie Gucci oder Hermes hatten von der Kommission gefordert, die Möglichkeit einer Beschränkung aufrechtzuerhalten. Sonst könnten Trittbrettfahrer von der Bekanntheit von Marken profitieren, ohne selbst Vertriebskosten zu haben. Verbraucherschützer und Online-Händler wie Ebay und Amazon hatten sich beschwert, die Hersteller könnten damit zum Nachteil der Käufer den Wettbewerb einschränken. Die Kommission will Märkte, von denen Discounter ausgeschlossen werden, genau beobachten.