Es liegt kein Betriebsübergang nach Paragraf 613a BGB vor, wenn der Käufer zwar die Betriebsmittel übernimmt, diese aber wegen eines geänderten Konzepts nur noch teilweise benötigt - insbesondere, wenn der Erwerber erhebliche Änderungen in der Organisation oder Personalstruktur vornimmt. (BAG v. 17.12.09, 8 AZR 1019/08)

Paragraf 8 BUrlG verbietet zwar, eine den Urlaubszwecken widersprechende Erwerbstätigkeit auszuüben, dennoch darf ein Arbeitnehmer während des Urlaubs im Geschäft seines Ehegatten aushelfen. (LAG Köln v. 21.9.09, 2 Sa 674/09)

Täuscht ein Arbeitnehmer Arbeitsunfähigkeit nur vor, berechtigt das selbst dann zur außerordentlichen Kündigung, wenn der sechswöchige Entgeltfortzahlungszeitraum abgelaufen ist. Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dennoch zu Schwarzarbeit bereit ist. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes hat dann keinen Beweiswert. (Hessisches LAG v. 1.4.09, 6 Sa 1593/08)

Beschäftigt eine Firma Leiharbeitnehmer und muss Stellen abbauen, darf er betriebsbedingt nicht Stammarbeitnehmern kündigen, sondern muss den Einsatz der Zeitarbeiter beenden - soweit sie Aufgaben haben, die auch Stammarbeitnehmer erfüllen können. (LAG Berlin v. 3.3.09, 12 Sa 2468/08)

Unser Autor Christian Wieneke-Spohler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Im Internet: www.martens-vogler.de