Ab 2010 können Ehegatten statt der bisherigen Steuerklassenkombination III/V alternativ ein neues Faktorverfahren mit den Steuerklassen IV/IV wählen. Damit soll einerseits erreicht werden, dass jeder Ehegatte beim eigenen Lohnsteuerabzug von steuermindernden Vorschriften profitiert. Andererseits werden dabei auch die steuerlichen Vorteile des Ehegattensplittings beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Neben dem neuen Verfahren bleiben die bisherigen Steuerklassenkombinationen bestehen.

Die neue Steuerklassenkombination kann formlos beantragt werden. Dabei sind dem Finanzamt die voraussichtlichen Arbeitslöhne des Jahres 2010 mitzuteilen. Danach berechnet die Behörde einen Faktor und trägt ihn jeweils zur Steuerklasse IV in die Steuerkarten ein. Wie bei der Steuerklassenkombination III/V sind die Ehegatten auch bei der Wahl des Faktorverfahrens verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Ebenso erfolgt die jährliche Einkommensteuerveranlagung unabhängig von der Steuerklassenwahl und gleicht zu viel oder zu wenig einbehaltene Steuern aus. Diese dürften beim neuen Faktorverfahren allerdings geringer ausfallen als bei den bisherigen Steuerklassenkombinationen, weil das Faktorverfahren der tatsächlichen Jahressteuer in den meisten Fällen näher kommt.

Das neue Faktorverfahren setzt darauf an, dass die bisher bei Ehegatten mit hohem Lohnunterschied meistgewählte Kombination III/V für den Partner mit der Klasse V aufgrund des hohen Lohnsteuerabzugs sehr unbefriedigend sein kann.

Unser Autor Michael Fischer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Hamburg. Im Internet unter www.wpfischer.de