Menschen mit einem Grad der Behinderung unter 50 können von der Arbeitsagentur mit Schwerbehinderten gleichgestellt werden. Sie haben so ebenfalls Anspruch auf Qualifizierung, Mobilitätshilfen oder eine Grundausbildung. Voraussetzung ist, dass der Grad der Behinderung bei mindestens 30 liegt und die Person aufgrund ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommt oder der bestehende Job dadurch gefährdet ist. Darauf weist die Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch hin.

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