Viele Arbeitnehmer denken, sie hätten bei einer Kündigung generell Anspruch auf eine Abfindung - das ist aber ein Irrtum. "In der Regel ist sie Verhandlungssache", sagt Arbeitsrechtler Wolfgang Opfergelt aus Köln. Ein Anrecht auf eine derartige Entschädigungszahlung hätten Arbeitnehmer nur, wenn sie in einem Sozialplan oder Tarifvertrag vorgesehen ist, erklärte er in der Zeitschrift "Junge Karriere" (8/2009). Außerdem stehe sie ihnen zu, wenn sie ihnen vom Gericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zugesprochen wird.